
Barrierefreiheit
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen.
Websites und Apps müssen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Mindeststandard WCAG 2.1) entsprechen. Das umfasst unter anderem Alternativtexte für Bilder, eine einfache und intuitive Navigation, kontrastreiche Farben und die Möglichkeit, Inhalte auch ohne Maus zu bedienen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bestrebt, die Website www.glorit.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG, BGBl. I Nr. 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.
Im Rahmen der digitalen Barrierefreiheit haben wir unter anderem folgende Anpassungen nach WCAG 2.2 AA umgesetzt:
- Optimierung von Transparenzen und Kontrasten
- Barrierefreie Gestaltung der Input-Felder im Anfrageformular
- Kennzeichnung von Links für Screenreader
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder
Noch nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte
- Videos: Einige Videos verfügen noch nicht über Untertitel. Dies wird bei künftigen Produktionen berücksichtigt und nachgeholt.
- Überschriftenstruktur: Auf einzelnen Sub-Seiten fehlt eine korrekt ausgezeichnete H1-Überschrift als Hauptelement.
- Bilder: Manche Bilder haben keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext.
Stand: 26.08.2025








