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Groß-Enzersdorf/Wien, 11. Februar 2026
Immobilienkauf: Warum jetzt rasches Handeln bares Geld sparen kann
Fristgerecht kaufen: Bis 30.06. beim Immobilienkauf bis zu € 17.000,- sparen. Wer in Österreich Wohneigentum erwerben möchte, sollte jetzt aktiv werden: Die aktuell geltende Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechtseintragungen läuft mit 30. Juni 2026 aus. Käuferinnen und Käufer können dadurch noch mehrere Tausend Euro an Nebenkosten sparen – vorausgesetzt, Kauf und Eintragung erfolgen fristgerecht. Glorit weist darauf hin, dass angesichts der begrenzten Laufzeit und der Dauer von Immobilienkaufprozessen rasches Handeln entscheidend ist.
Jetzt günstige Rahmenbedingungen für Immobilienkauf
Attraktive Finanzierungskonditionen in Kombination mit der aktuellen Gebührenbefreiung schaffen zusätzliche finanzielle Vorteile. Gleichzeitig verteuern steigende Baukosten den Neubau und führen zu einer Angebotsverknappung, wodurch der Zeitpunkt für einen Immobilienkauf besonders attraktiv erscheint.
Spürbare Entlastung bei Kaufnebenkosten
Das Einsparpotenzial zeigt sich deutlich am Beispiel eines Glorit-Doppelhauses in der Ispergasse 45 in Wien-Floridsdorf, rund acht Gehminuten von der U1 entfernt: Bei einem Kaufpreis von 899.900 Euro sind bis zu 500.000 Euro von der Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,1 %) befreit. Zusätzlich kann bei Fremdfinanzierung eine Ersparnis bei der Pfandrechtseintragung (1,2 %) geltend gemacht werden. Insgesamt ergibt sich in diesem Fall eine Ersparnis von rund 15.900 Euro.
Grundsätzlich können Käufer:innen durch die Gebührenbefreiung bis zu 2,3 Prozent des Kaufpreises einsparen – das entspricht je nach Objekt bis zu rund 17.000 Euro. Bereits 155 Glorit-Kund:innen haben diese Möglichkeit genutzt und insgesamt mehr als zwei Millionen Euro gespart.
Grundsätzlich können Käufer:innen durch die Gebührenbefreiung bis zu 2,3 Prozent des Kaufpreises einsparen – das entspricht je nach Objekt bis zu rund 17.000 Euro.
Klare Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung
Die Gebührenbefreiung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die erworbene Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt und für mindestens fünf Jahre beibehalten werden. Bei einer Finanzierung darf der Kredit ausschließlich dem Erwerb, dem Bau oder der Sanierung der Immobilie dienen. Wird der Hauptwohnsitz innerhalb von fünf Jahren aufgegeben oder die Immobilie veräußert, kann es zu einer nachträglichen Gebührenvorschreibung kommen.
Zeitfaktor entscheidend
Da zwischen Kaufentscheidung, Finanzierung, Vertragsabwicklung und Grundbucheintragung mehrere Monate vergehen können, empfiehlt Glorit, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Aus Sicht von Expert:innen spricht vieles dafür, Kaufentscheidungen bald zu treffen: Bis 30. Juni 2026 muss der Antrag auf Grundbuchseintragung gestellt sein, da ab 1. Juli 2026 die Eintragungsgebühren wieder in voller Höhe anfallen und der Immobilienerwerb spürbar teurer wird.
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