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Immobilienkauf: Warum Sie jetzt handeln sollten, bevor die Gebührenbefreiung endet

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Träumen Sie von den eigenen 4 Wänden, vom gemütlichen Beisammensein im neuen Eigenheim? Dann ist jetzt vielleicht der perfekte Moment, um aus diesen Wohnträumen Realität zu machen. Denn aktuell gibt es (noch) ein Zeitfenster, das Ihr Budget entlastet - und zwar um bis zu 17.000 Euro. Aber: Dieses Angebot hat ein Verfallsdatum.


Gebührenentfall beim Immobilienkauf nur noch bis 30. Juni 2026

Im März 2024 hat der Nationalrat ein Entlastungspaket geschnürt, das Immobilienkäufer:innen den Weg ins Eigenheim deutlich erleichtert. Das Herzstück: Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen die Gebühren für die Eintragung des Eigentumsrechts (1,1 %) und des Pfandrechts (1,2 %) im Grundbuch. 

Diese Befreiung wurde allerdings befristet. Damit Sie jetzt noch von einer Ersparnis von bis zu 2,3 % profitieren können, muss der Antrag auf Grundbuchseintragung bis spätestens 30. Juni 2026 gestellt werden. Wer das verpasst, zahlt beim Immobilienkauf ab Juli 2026 wieder empfindlich mehr.

Da Kaufprozesse, Finanzierungsabwicklungen und Grundbuchsanträge Zeit in Anspruch nehmen, ist daher „jetzt“ der ideale Zeitpunkt, um die Immobiliensuche abzuschließen.


Was bedeutet der Gebührenentfall beim Immobilienkauf konkret für Sie?

Wenn Sie also jetzt handeln und eine Immobilie für die Eigennutzung erwerben möchten, können Sie sich die Nebenkosten in folgendem Ausmaß sparen:

  • 1,1 % des Kaufpreises für die Eintragung des Eigentumsrechts; maximal 11.000 Euro
  • 1,2 % der Kreditsumme für die Eintragung des Pfandrechts (bei Finanzierung), maximal 6.000 Euro


Dabei gilt zu beachten:

  • Die volle Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. 
  • Kaufen zwei Personen gemeinsam, verdoppelt sich der Freibetrag für die Eintragung des Eigentumsrechts auf 1.000.000 Euro.
     

Ein Rechenbeispiel

Bei einem Kaufpreis von 650.000 Euro fällt - zumindest noch bis zum 30. Juni 2026 - bei zwei Käufer:innen keine Grundbucheintragungsgebühr an, da der Freibetrag von 500.000 Euro pro Person gilt. Der gesamte Kaufpreis liegt hier somit innerhalb der Gebührenbefreiung.

Dadurch entfällt die Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1 %, was einer Ersparnis von 7.150 Euro entspricht (650.000 Euro × 1,1 % = 7.150 Euro).

Die Pfandrechtseintragungsgebühr hingegen kann nur einmal angerechnet werden, d.h. bis 500.000 Euro. Bei einem Gebührensatz von 1,2 % ergibt das eine zusätzliche, maximale Ersparnis von 6.000 Euro (500.000 Euro × 1,2 % = 6.000 Euro). 

Insgesamt ergibt sich in diesem konkreten Beispiel eine Gebührenersparnis von 13.150 Euro.

 

Die Voraussetzungen im Check


Damit Ihnen die Gebühren erlassen werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz: Die Immobilie muss Ihr neuer Lebensmittelpunkt werden. Das geben Sie durch eine entsprechende Meldung und die Aufgabe Ihres alten Wohnsitzes bekannt.
  • 5-Jahres-Frist: Sie müssen die Immobilie mindestens 5 Jahre lang als Hauptwohnsitz nutzen.
  • Zweckgebundene Finanzierung: Der Kredit darf ausschließlich für den Kauf, Bau oder die Sanierung Ihres Eigenheims verwendet werden.

 

Die Grenzen der Gebührenbefreiung
 

  • Nachzahlung: Bei einem Verkauf oder der Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb der ersten fünf Jahre kann die Gebühr nachträglich anfallen.
  • Luxusimmobilien: Ab einem Kaufpreis von 2 Mio. Euro gibt es keine Gebührenbefreiung mehr.
     


Fazit: Warum warten teurer wird

Wer den 30. Juni 2026 (Stichtag Grundbuchsantrag) für seine neue Traumimmobilie verpasst, muss ab Juli 2026 die Eintragungsgebühren wieder komplett bezahlen. In Kombination mit den aktuellen Marktentwicklungen bedeutet das: Warten kostet bares Geld. Nämlich bis zu 17.000 Euro. 

 

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