Nebenkosten Wohnungskauf: Alle Kosten schnell erklärt
Ein Immobilienkauf ist eine der größten Investitionen im Leben. Doch der Traum vom Eigenheim kann schnell zum Albtraum werden, wenn man die Nebenkosten vergisst. Aber keine Sorge! Wir helfen Ihnen, die zusätzlichen Kosten im Überblick zu behalten und sprechen Klartext über das Kleingedruckte.
Welche Nebenkosten entstehen beim Wohnungskauf?
Beim Kauf einer Wohnung fallen in Österreich neben dem eigentlichen Kaufpreis noch zahlreiche zusätzliche Nebenkosten an – allen voran Steuern, Gebühren und Abgaben. Mit Kosten für die Vertragserrichtung, für die Finanzierung sowie die Maklerprovision müssen Sie ebenfalls rechnen. Sämtliche Nebenkosten sollten vor dem Kauf kalkuliert werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Gut zu wissen! Grundsätzlich gibt es bei den Nebenkosten keinen Unterschied zwischen Wohnungs- oder Hauskauf. Die Richtwerte für die Nebenkosten sind für beide Immobilienarten gleich. Glor-reicher Vorteil Eine Maklerprovision fällt bei Glorit nicht an, denn unsere Objekte bieten wir provisionsfrei an. Trotzdem genießen Sie bei uns erstklassige Beratung durch engagierte Berater:innen, die Ihnen auf dem Weg zu Ihrer Traumwohnung zur Seite stehen. Gratis, aber garantiert nicht umsonst. |
Wer zahlt die Nebenkosten?
Bei der Anschaffung einer Immobilie trägt in der Regel die Käuferin bzw. der Käufer den Großteil der Nebenkosten.
Wie hoch sind die Nebenkosten?
Die Höhe der Nebenkosten richtet sich nach dem Wert des zu kaufenden Objekts und beträgt bis zu 10 Prozent des Kaufpreises. Die Maklergebühr listen wir hier nur der Vollständigkeit halber auf, denn diese entfällt bei Glorit.
- Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent des Kaufpreises
- Grundbuch-Eintragungsgebühr: 1,1 Prozent des Kaufpreises bzw. 1,2 Prozent der Hypothek inkl. Nebengebühren für das Pfandrecht
- Kosten für die Errichtung und Abwicklung des Kaufvertrags: in der Regel ca. 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises - bei Glorit 1,5 Prozent vom Kaufpreis (zzgl. Beglaubigungskosten des Notars, Barauslagen & Ust)
- Maklergebühren: bis zu 4 Prozent des Kaufpreises (entfällt bei Glorit)
ACHTUNG: Seit 1. Juli 2024 sind Eintragungen ins Grundbuch bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 auf zwei Jahre befristet gebührenfrei. Darüber hinaus ist die Gebühr nur für den Differenzbetrag auf den Gesamtpreis zu entrichten. Liegt der Kaufpreis über 2 Millionen Euro, entfällt die Gebührenbefreiung.
Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Gut zu wissen! Staatliche Gebühren wie die Grunderwerbsteuer und die Grundbucheintragsgebühr sind beim Vertragsabschluss zu bezahlen. Rechtsanwälte und Notare stellen ihre Honorarnoten nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags aus. |
Alle Nebenkosten beim Wohnungskauf im Detail
- Die Grunderwerbsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird. Prinzipiell sind sowohl Verkäufer:in als auch Käufer:in steuerpflichtig, jedoch wird meist vereinbart, dass die Käuferin bzw. der Käufer die Steuer übernimmt.
- Die Grundbuch-Eintragungsgebühr, auch Verbücherung genannt, bestätigt das Eigentumsrecht an der Immobilie und beträgt 1,1 Prozent vom Kaufpreis bzw. 1,2 Prozent des Pfandrechtswerts. Für Immobilienkäufe, die ab 1. April 2024 durchgeführt werden, gilt befristet für zwei Jahre ein Erlass dieser Gebühr für die ersten 500.000 EUR des Kaufpreises. Die Befreiung gilt pro Eintragung (= pro Eigentümer), wobei die Grundbucheintragung zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 zu erfolgen hat.
- Kosten für den Kaufvertrag: Für die Erstellung eines rechtsgültigen Kaufvertrags wird in der Regel ein Rechtsanwalt oder Notar beauftragt. Die Kosten hierfür liegen je nach Kammertarif bei etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Zusätzlich können Kosten für die Beglaubigung von Unterschriften anfallen, die für die Eintragung des Eigentumsrechts notwendig sind. Zudem erfolgt üblicherweise die Bezahlung des Kaufpreises über ein Treuhandkonto, beispielsweise bei einer Notarbank.
- Maklergebühren: Wenn ein:e Makler:in am Kaufprozess beteiligt ist, fallen Maklergebühren an. In Österreich sind diese Gebühren gesetzlich geregelt und können bis zu 4 Prozent des Kaufpreises betragen. Anders ist es bei Glorit-Objekten: Hier dürfen Sie getrost auf Maklergebühren verzichten!
- Finanzierung der Nebenkosten: Bei der Finanzierung einer Immobilie ist zu beachten, dass die Nebenkosten in der Regel nicht durch den Kredit der Bank gedeckt werden. Die Kredithöhe bezieht sich meist nur auf den Netto-Kaufpreis der Immobilie. Die Kreditnebenkosten zahlt die Käuferin bzw. der Käufer. Zusätzlich zu den Nebenkosten sollten auch Bearbeitungsgebühren und eventuell anfallende Kosten für die Immobilienbewertung durch die Bank berücksichtigt werden.
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