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Richtlinie zur Einhaltung der Menschenrechte

Bei der Erfüllung unserer Aufgaben und der täglichen unternehmerischen Tätigkeit haben wir uns zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Wir handeln stets im Einklang mit diesem Bewusstsein.


Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Glorit Bausysteme GmbH (nachfolgend „Glorit“) erkennt an, wie wichtig die Achtung der Menschenrechte in der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Unternehmensrichtlinie zur Einhaltung der Menschenrechte etabliert. 

Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartnern, einschließlich Lieferanten, dass sie diese Richtlinie ebenfalls verstehen und befolgen.

In unserer geschäftlichen Aktivität befolgen wir alle Gesetzte und Regelungen die Menschenrechte betreffen. Durch unsere Tätigkeit leisten wir auch einen Beitrag zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen („SDGs“), die darauf abzielen, dass alle Länder zusammenarbeiten.


Keine Diskriminierung

Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, werden bei Glorit gewährleistet.


Keine Kinderarbeit

Glorit duldet keinerlei Form von Kinderarbeit. 

Die Würde von Kindern ist zu respektieren, ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt sowie ihre Entwicklung nicht gehemmt werden. Die allgemeinen Vorgaben über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung werden bei Glorit beachtet.


Verbot von Zwangsarbeit

Glorit duldet keinerlei Form von Zwangsarbeit. Der Einsatz von Zwangs- bzw. ungesetzlicher Pflichtarbeit im Rahmen der Geschäftsaktivität wird von Glorit abgelehnt.


Menschenrechte in unserer Lieferkette

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der Menschenrechte und fördern nachhaltige Beschaffungspraktiken, um die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette zu gewährleisten. Wir fordern alle Geschäftspartner zur Achtung der Menschenrechte auf. Die Menschenrechte sind von unseren Lieferanten einzuhalten. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Lieferantenauswahl und eine dauerhafte Geschäftsbeziehung. Neben dem Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, dem Verbot von Diskriminierung sowie der Wahrung der Vereinigungsfreiheit müssen Lieferanten u.a. Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards einhalten und für angemessene Arbeitsbedingungen sorgen. 


Verantwortung am Arbeitsplatz

Glorit begegnet seinen Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz in ihrer Vielfalt mit Respekt und legt einen Schwerpunkt auf die folgenden Menschenrechtsthemen, um ein angemessenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden fördert:

  • Förderung von Maßnahmen zur Verwirklichung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter
  • Förderung eines Arbeitsumfeldes frei von Schikane und Diskriminierung
  • Keine Toleranz von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
  • Gewährleistung von Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Förderung angemessener Arbeitszeiten und Entlohnung
  • Faire Einstellungspraktiken und Förderung der Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden durchgerechte Behandlung


Sorgfaltspflicht mit Hinblick auf Menschenrechte

Glorit kommt seiner Sorgfaltspflicht nach, jegliche tatsächliche oder potenzielle Risiken mit Hinblick auf die Menschenrechte, die sich aus seiner Geschäftstätigkeit ergeben, zu prüfen, zu verhindern oder abzuschwächen.

Wir haben ein Whistleblowing-Sytem etabliert, welches uns ermöglicht, Kenntnisse über verschiedene Anliegen zu erlangen, einschließlich der Meinungen und Bedenken externer Stakeholder. Das Whistleblowing-System ist offen für Beschwerden sowie für ratsuchende MitarbeiterInnen, zu den unterschiedlichsten Themen.


Richtlinie zur Einhaltung der Menschenrechte