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Finanzierung

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Sparen beim Immobilienkauf

Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen des Lebens. Neben dem eigentlichen Kaufpreis beeinflussen aber auch die Nebenkosten den Traum von den eigenen vier Wänden. Die zusätzlichen Ausgaben wie Notargebühren, Grunderwerbsteuer oder Maklerprovision sollten daher bei der Planung des Immobilienkaufs von Anfang an berücksichtigt werden. 

Anfang 2024 hat die österreichische Bundesregierung mit dem "Wohn- & Baupaket" unter anderem die temporäre Gebührenbefreiung für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.

Wir fassen nachfolgend für Sie zusammen, was sie zu der Gebührenbefreiung wissen sollten und wie Sie konkret beim Immokauf sparen können.  


Wussten Sie, dass Sie aktuell noch bis zu 17.000 Euro an Kaufnebenkosten sparen können?

Gebührenentfall beim Immobilienkauf nur noch bis 30. Juni 2026. Derzeit profitieren Immobilienkäufer:innen von der Gebührenbefreiung für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch. Aber: Diese Einsparung ist befristet. Nur wenn der Antrag auf Eintragung bis spätestens 30. Juni 2026 gestellt wird, profitieren Sie von diesem Vorteil und sparen ...

  • 1,1 % des Kaufpreises für die Eintragung des Eigentumsrechts
    (maximal 11.000 Euro) sowie
  • 1,2 % der Kreditsumme für die Eintragung des Pfandrechts bei Finanzierung
    (maximal 6.000 Euro)

 

Der Antrag auf Eintragung im Grundbuch muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 einlangen. 


Ein Immobilienkauf und die Finanzierung brauchen Zeit. Damit der Grundbuchantrag rechtzeitig bis Ende Juni gestellt werden kann, ist jetzt die ideale Zeit, um den Traum vom neuen Eigenheim wahr werden zu lassen.
 

Bei einem Kaufpreis von bis zu 500.000 Euro entfallen die Eintragungsgebühren komplett. Bei einem Kaufpreis von über 500.000 Eur werden die Gebühren (1,1 Prozent des Kaufpreises bzw. 1,2 Prozent des Pfandrechtswerts) nur für jenen Teil des Kaufpreises erhoben, der über 500.000 Euro liegt. 


Liegt der Immobilienkaufpreis über 2 Millionen Euro, besteht kein Anspruch auf die Gebührenbefreiung.

Ja. Kaufen zwei Personen eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 1 Mio Euro, entfällt die Eintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 11.000 Euro zur Gänze, da der jeweilige Anteil pro Käufer unter der Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro liegt. 


Die Pfandrechtseintragungsgebühr kann hingegen nur einmal pro Kaufabschluss angerechnet werden. Dh zusätzlich zu den bis zu 11.000 Euro Ersparnis  aus dem oben genannten Beispiel können weiters 6.000 Euro an Pfandrechtrechtseintragungsgebühr eingespart werden.

Die "erworbene [...] Immobilie muss der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses" der bzw. des Eigentümer:in dienen. Daher muss es sich bei der Immobilie um einen Hauptwohnsitz handeln. 

Dies muss durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden sowie durch eine Bestätigung, dass mögliche bisherige Wohnrechte aufgegeben wurden.

  • Die entsprechende Immobilie muss für 5 Jahre nach der Grundbuchseintragung bezogen werden. Wird das Haus oder die Wohnung vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nachträglich erhoben.
     
  • Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von 3 Monaten ab Fertigstellung, längstens 5 Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
     
  • Weiter gilt die Befreiuung der Eintragungsgebühr für Parkplätze explizit nicht, da die Befreiuung an die Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses geknüpft ist - und ein Wohnbedürfnis natürlich bei Parkplätzen nicht befriedigt werden kann. 

Die Höhe der Nebenkosten richtet sich nach dem Wert des zu kaufenden Objekts und beträgt bis zu 10 Prozent des Kaufpreises. Dabei spielt es keinen Unterschied, ob es sich bei der Traumimmobilie um eine Wohnung oder ein Haus handelt. 

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent des Kaufpreises
  • Die Gebühren für die Eintragung des Eigentums- oder Baurechts beträgt 1,1 Prozent vom Kaufpreis.  Wird die Immobilie mit einem Kredit finanziert, so beträgt die Eintragungsgebühr ins Grundbuch für Hypotheken zusätzlich 1,2 Prozent der Höhe der Hypothek.
  • Kosten für die Errichtung und Abwicklung des Kaufvertrags: in der Regel ca. 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises - beim Vertragserrichter von Glorit sind das 1,5 Prozent vom Kaufpreis (zzgl. Beglaubigungskosten des Notars, Barauslagen & Umsatzsteuer)
  • Darüber hinaus können zusätzlich Maklergebühren anfallen, diese betragen bis zu 4 Prozent des Kaufpreises. Unsere Kund:innen freuen sich gleich mehrfach, denn bei Glorit fallen keine Maklergebühren an, bei uns kaufen Sie provisionsfrei.


Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag "Nebenkosten Wohnungskauf: Alle Kosten schnell erklärt".

 

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