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Immobilienkauf für Ausländer:innen in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Im europäischen Vergleich festigt Österreich kontinuierlich seinen Ruf als erstklassiger Wirtschafts- und Lebensstandort. Besonders eindrucksvoll spiegelt sich das auch in der Bundeshauptstadt wider: Wien belegt regelmäßig Top-Platzierungen bei Rankings der lebenswertesten Städte der Welt an. Für Investoren und Fachkräfte gleichermaßen bietet die Alpenrepublik eine seltene Kombination aus wirtschaftlicher Stabilität und einer Lebensqualität, die ihresgleichen sucht. Entsprechend groß ist das Interesse von Menschen aus dem Ausland, in Österreich eine Immobilie zu erwerben – sei es als Hauptwohnsitz, Anlageobjekt oder Zweitwohnsitz.

Wer diesen Schritt plant, sollte jedoch frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Denn der Immobilienkauf ist in Österreich klar geregelt und unterliegt – abhängig von der Staatsbürgerschaft und der geplanten Nutzung – unterschiedlichen Voraussetzungen. Dieser Artikel bietet einen strukturierten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Immobilienkauf durch Ausländer:innen in Österreich.
 

Inhaltsverzeichnis


Dürfen Ausländer:innen in Österreich Immobilien kaufen? 

Grundsätzlich ja. Ausländer:innen dürfen in Österreich Immobilien erwerben. Der konkrete Ablauf und die rechtlichen Anforderungen hängen jedoch von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere die Staatsbürgerschaft der Käufer:innen sowie die Grundverkehrsgesetze des jeweiligen Bundeslandes, da es keine einheitliche bundesweite Regelung gibt.


Wiener Ausländergrundverkehrsgesetz 

In Wien gilt zum Beispiel das Wiener Ausländergrundverkehrsgesetz, das festlegt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Personen und bestimmte Personengruppen Immobilien erwerben dürfen; wer sich im Detail informieren möchte, sollte die aktuelle Fassung dieses Gesetzes direkt in der Rechtsvorschrift nachlesen.


Wer gilt in Österreich rechtlich als “Ausländer:in”?

Als Ausländer:innen gelten Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Für den Immobilienkauf ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich, da sich daraus verschiedene rechtliche Anforderungen ergeben. Grundsätzlich wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • EU- bzw. EWR-Bürger
  • Drittstaatenangehörige
     

Unterscheidung nach Staatsbürgerschaft und ihre Relevanz für Immobilienkäufe in Österreich 

EU- und EWR-Bürger: Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten sind beim Immobilienkauf in Österreich grundsätzlich österreichischen Staatsbürger:innen gleichgestellt. In vielen Fällen ist daher keine zusätzliche Genehmigung erforderlich.

Eingeschränkte Gleichstellung: Diese Gleichstellung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Insbesondere beim Erwerb von Zweit- oder Freizeitwohnsitzen bestehen in zahlreichen Bundesländern klare Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. Das betrifft etwa klassische Ferienregionen, in denen Zweitwohnsitze streng reglementiert sind, oder Gemeinden, die die Nutzung als Freizeitwohnsitz nur mit behördlicher Bewilligung erlauben.

Lesetipp: Sie kommen aus Deutschland und träumen von einem Eigenheim in Wien? Wir verraten Ihnen drei gute Gründe, die absolut dafür sprechen. 

Drittstaatsangehörige: Käufer:innen aus Drittstaaten benötigen beim Immobilienerwerb in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Grundverkehrsbehörde. Die Anforderungen richten sich nach den jeweiligen Landesgesetzen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob der Erwerb öffentlichen Interessen entspricht – etwa raumordnungsrechtlichen Zielsetzungen oder der Sicherung von Wohnraum für die lokale Bevölkerung. In Einzelfällen können bilaterale Abkommen Erleichterungen vorsehen.

Sonderfall: Negativbestätigung

Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang die sogenannte „Negativbestätigung“. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung der zuständigen Behörde, dass für einen konkreten Erwerbsvorgang kein aufwendiges Grundverkehrsverfahren nötig ist, was etwa bestimmte Ausnahmegruppen wie Mitarbeiter:innen internationaler Organisationen (z. B. UNO, Atomenergiebehörde) betrifft und den Kaufprozess deutlich beschleunigen kann.

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Welche Immobilien dürfen gekauft werden? 

Neben der Staatsbürgerschaft ist vor allem die geplante Nutzung der Immobilie ausschlaggebend. Je nach Nutzung gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Hauptwohnsitz
  • Anlageimmobilie
  • Zweit- oder Freizeitwohnsitz
  • Neubau- oder Bestandsimmobilien

Der Erwerb eines Hauptwohnsitzes ist für ausländische Käufer:innen grundsätzlich möglich. Deutlich strenger geregelt sind hingegen Zweit- und Freizeitwohnsitze.


Anlageimmobilien

Bei Anlageimmobilien steht die wirtschaftliche Nutzung, etwa durch Vermietung, im Vordergrund. Auch hier können – abhängig von Staatsbürgerschaft und Bundesland – grundverkehrsrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.


Zweit- oder Freizeitwohnsitz 

Die strengsten Regelungen gelten für Immobilien, die als Zweit- oder Freizeitwohnsitze genutzt werden sollen. Der Erwerb solcher Immobilien ist für Ausländer:innen stark eingeschränkt oder nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Der Grund dafür: Durch diese Maßnahmen soll in erster Linie Wohnraum für die lokale Bevölkerung gesichert werden.


Neubau- bzw. Bestandsimmobilie 

Auch die Frage, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt, kann rechtlich relevant sein. Neubauprojekte sind häufig raumordnungsrechtlich klar definiert und für eine bestimmte Nutzung genehmigt, was zu mehr rechtlicher Planungssicherheit beitragen kann. Bei Bestandsimmobilien ist oft eine genauere Prüfung der bisherigen Nutzung erforderlich.

Gerade im Neubausegment kann die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Bauträger zusätzliche Sicherheit bieten. 

Anbieter wie Glorit entwickeln Wohnprojekte, die von Beginn an raumordnungsrechtlich geprüft, klar gewidmet und auf eine langfristige Nutzung als Hauptwohnsitz ausgelegt sind. Für ausländische Käufer:innen kann dies den Immobilienerwerb übersichtlicher machen und dazu beitragen, rechtliche Unsicherheiten im Kaufprozess zu minimieren.


Ablauf des Immobilienkaufs für Ausländer:innen 

  1. Prüfung der Genehmigungspflicht: Abhängig von Staatsbürgerschaft, Nutzung und Bundesland.
  2. Kaufvertrag: Errichtung eines schriftlichen Kaufvertrags durch Notar oder Rechtsanwalt.
  3. Genehmigungsverfahren: Antrag bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde, sofern erforderlich.
  4. Eintragung ins Grundbuch: Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Eigentumserwerb rechtswirksam.
     

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Risiken und Fehler beim Immobilienkauf 

Ausländer:innen, die von einer Immobilie in Österreich träumen, sollten allen voran folgende Fragen und Empfehlungen berücksichtigen: 

  1. Klären Sie frühzeitig, ob eine grundverkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
  2. Planen Sie mögliche Verzögerungen ein, zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren oder der Eintragung ins Grundbuch.
  3. Lassen Sie sich beraten, denn auch in Österreich gilt: Andere Länder, andere Sitten - und Rechte. Deswegen spart eine umfassende Rechtsberatung vor Ort mögliche unnötige Kosten und Mühen.

 

Fazit: Gut informiert zum Immobilienkauf in Österreich 

Der Immobilienkauf in Österreich bietet Ausländer:innen attraktive Möglichkeiten – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden von Beginn an berücksichtigt. Staatsbürgerschaft, Nutzungsart und landesrechtliche Vorgaben sind zentrale Faktoren. Wer auf Transparenz, rechtliche Klarheit und erfahrene Partner setzt, schafft die Basis für eine sichere und nachhaltige Investition in Wohnqualität.
 

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