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Mit Recht auf fremdem Grund: Was bedeutet Baurecht?

Ihr Traumhaus kaufen, aber es steht auf einem fremden Grundstück? Das österreichische Baurecht macht es möglich. Wir verraten Ihnen alle relevanten Details zum Baurecht aus privatrechtlicher Sicht, die Vorteile von Baurechtsobjekten sowie wertvolle Tipps von unserem Baurechtsexperten Mag. Arno Pajek, Rechtsanwalt und Vertragserrichter aus Wien. 
 

Soll ich oder soll ich nicht? Ein Haus oder eine Wohnung auf einem Grundstück kaufen, das gar nicht mir gehört? Glorit plant und setzt rund 15 Prozent seiner Immobilien auf Baurechtsgrund um. Deswegen kennt das Bauunternehmen die häufigsten Fragen rund um dieses Thema und weiß ganz genau, was es auch braucht, um auf rechtlich sicherem Boden zu bauen. Doch schauen wir uns die Basis an, oder genauer gesagt die Rechtsgrundlage.


Baurecht einfach erklärt 

Das privatrechtliche Baurecht ermöglicht in Österreich das Bauen auf fremden Grundstücken. Das heißt, auch ohne Grundstückskauf kann man sich den Traum eines Eigenheims erfüllen. Mit einem Baurechtsobjekt erwirbt man somit:  

1.    ein Haus bzw. eine Wohnung und ist davon
2.    Eigentümer:in mit Eintrag im Grundbuch

Als Eigentümer:in eines Baurechtsobjekts ist man allerdings NICHT Eigentümer:in des Grundstücks, auf dem das Haus oder die Wohnung errichtet wurde. Doch wie profitiert ein:e  Grundstückseigentümer:in davon?
 

Im Glor-Text!

Das privatrechtliche Baurecht in Österreich ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück – oder unter dessen Oberfläche – ein Gebäude zu errichten. 


Was bedeutet Bauzins? 

Eigentümer:innen eines Baurechtsobjekts erwerben nur das Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen. Dafür bezahlt man einen jährlichen Bauzins (= eine Form von Miete) an den Grundstückseigentümer.
 

Gut zu wissen!

Bei Glorit-Projekten sind meist die jeweilige Stadtgemeinde oder das Chorherrenstift Klosterneuburg die Grundstückseigentümer der Baurechtsobjekte.

 

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Beste Aussichten von einer der Top-Adressen Wiens: An der oberen Alten Donau - ein Wohnbauprojekt auf Baurechtsgrund. 


Typische Fragen rund um das privatrechtliche Baurecht


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Oft sind es ähnliche Fragen, die Menschen vor dem Kauf einer Baurechtsimmobilie beschäftigen. Unser Baurechtsexperte Mag. Arno Pajek, Rechtsanwalt und Vertragserrichter aus Wien liefert die Antworten.

 


 

 

Frage 1: “Was ist, wenn der Eigentümer irgendwann andere Pläne für sein Grundstück hat?”

Mag. Arno Pajek: Diese Frage betrifft allen voran die Laufzeit des privaten Baurechts. Generell gilt, dass die Laufzeit vertraglich fixiert werden muss. Diese beträgt in der Regel mindestens zehn und maximal 100 Jahre. Darüber hinaus kann dieser Zeitraum mit dem Grundstückseigentümer verlängert werden.
 

Gut zu wissen!

Maximale Qualität und Nachhaltigkeit bilden das Fundament bei Glorit. Die Laufzeit des Baurechts bei Glorit-Projekten beträgt in aller Regel 100 Jahre und kann nach Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer verlängert werden.  


Frage 2: “Ich will meinen Kindern etwas hinterlassen, aber das Grundstück gehört doch gar nicht mir. Ist das denn überhaupt möglich?”

Mag. Arno Pajek: Das Baurecht ist ein vererbbares und veräußerbares dingliches Recht. Somit können die Rechte, die man mit einem Baurechtsobjekt erwirbt, auch weitergegeben werden. Auch gut zu wissen: Der jährliche Bauzins innerhalb eines bestehenden Baurechts kann auch bei Erbe oder Verkauf nicht einfach erhöht werden, da Erb:in bzw. Käufer:in in das bestehende Baurecht samt Rechten und Pflichten eintritt. Die einzig mögliche Anpassung des Bauzinses kann mit der Indexierung des Zinses begründet werden. 


Weitere Vorteile von Baurechtsobjekten 

Bei Baurechtsobjekten entfallen die Kosten für das Grundstück selbst. Der Vorteil liegt damit auf der Hand: Objekte auf Baurecht können zu einem weitaus günstigeren Kaufpreis angeboten werden. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass Anleger aufgrund des geringeren Kaufpreises eine höhere Rendite zu erwarten haben. Plus: Anders als beim Erwerb von Gebäude auf Eigengrund können bei Immobilien auf Baurechtsgründen 100 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
 

Apropos, Kaufpreis und Finanzierung von Wohnträumen. Dazu empfehlen wir Ihnen nicht nur unseren Artikel zur Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung (kurz: KIM-Verordnung)


Unsere Glorit-Berater:innen haben auch stets ein offenes Ohr und wertvolle Tipps, wenn es darum geht, Ihre Träume Wirklichkeit werden zu lassen. 
 

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