12.03.2024, Der Standard

Erleichterung der KIM-Verordnung. Auf Basis der aktuell vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) ausgesprochenen Empfehlung wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) die prozentuellen Ausnahmekontingente der KIM-Verordnung anpassen. Die Erhöhung dieser auf einheitlich 20 Prozent gewährt Banken nun mehr Flexibilität bei der Kreditvergabe und erleichtert damit den Zugang zu Wohnkrediten.













