19.03.2026, Der Standard

Immobilienkäufer:innen können aktuell noch Gebühren für die Grundbuch- und Pfandrechtseintragung sparen. In Österreich gilt bis Ende Juni 2026 eine temporäre Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beim Immobilienerwerb – je nach Kaufpreis sind das bis zu fünfstellige Ersparnisse. Die Befreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro Person (bei Pfandrechten werden die Beträge addiert), und der Antrag muss vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchgericht einlangen. Wer einen Kauf ohnehin plant, sollte zügig handeln, da Kaufprozesse, Finanzierungsabwicklungen und Grundbuchsanträge Zeit in Anspruch nehmen.














