17. Juli 2024, Der Standard
Update zur Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf. Seit 1. Juli gilt das von der Bundesregierung beschlossene "Wohn- und Baupaket". Die Maßnahme sieht unter anderem vor, dass bei Immobilienkauf die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent für die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises entfallen. Bei einem Wert von mehr als 500.000, aber weniger als zwei Millionen Euro werden die Gebühren (1,1 Prozent des Kaufpreises bzw. 1,2 Prozent des Pfandrechtswerts) nur für jenen Teil des Kaufpreises fällig, der über 500.000 Euro liegt.
Bis jetzt wenig bekannt: Kauft man gemeinsam, gilt die Befreiung der Grundbuch-Eintragungsgebühr bis 500.000 Euro pro Person.